
(...) Das unveräußerliche Eigentum des Bundes am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts ist gesetzlich festgeschrieben, d.h. das Eigentum liegt dann vollständig beim Bund und ist unveräußerlich. (...)
René Schwerdtel
(...) Das unveräußerliche Eigentum des Bundes am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts ist gesetzlich festgeschrieben, d.h. das Eigentum liegt dann vollständig beim Bund und ist unveräußerlich. (...)
(...) Eine Privatisierung von Autobahnen wird es nicht geben. Wie ich bereits Herrn Lüdder hier auf abgeordnetenwatch.de geantwortet habe, war der Hintergrund der Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr (Art. 90 GG) die Änderung des Grundgesetzes zur Neuregelung der Finanz- und Verwaltungsbeziehung zwischen Bund und Ländern. (...)
Sehr geehrter Herr Meißner,
ich empfehle Ihnen die Lektüre von §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG. Die dortigen gesetzlichen Regelungen halte ich für gut.
Viele Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker
(...) Bei Bausparverträgen handelt es sich übrigens nicht um ein allgemeines Anlageprodukt. Es dient dem Erwerb von Wohneigentum und wird deshalb staatlich gefördert. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Wegener, mich hat es auch geärgert und enttäuscht, dass wir nicht noch mehr von unseren damaligen Prioritäten umsetzen konnten. Deshalb will ich nicht zu viel versprechen. (...)
(...) Eine Einschränkung von Gesprächen mit Lobbyisten halte ich nicht für erforderlich, es wäre eher sogar verfassungsrechtlich bedenklich, den Zugang für Bürger und Verbände zu Abgeordneten oder - anders herum - die Möglichkeit für Abgeordnete zur ungehinderten Information einzuschränken. Wer sollte darüber entscheiden, wer mit wem sprechen darf? (...)