
Gegen Maßnahmen des Jugendamtes kann Widerspruch eingelegt werden, die Ombudsstelle kontaktiert werden oder das Familiengericht angerufen werden.
René Schwerdtel
Gegen Maßnahmen des Jugendamtes kann Widerspruch eingelegt werden, die Ombudsstelle kontaktiert werden oder das Familiengericht angerufen werden.
Gegen Maßnahmen des Jugendamtes kann Widerspruch eingelegt werden, die Ombudsstelle kontaktiert werden oder das Familiengericht angerufen werden.
Gegen Maßnahmen des Jugendamtes kann Widerspruch eingelegt werden, die Ombudsstelle kontaktiert werden oder das Familiengericht angerufen werden.
"Für Kunden mit Stromheizung haben wir in einem Antrag eine Preisdeckelung auf 30 ct/KWh gefordert. Außerdem: Stromsteuer und Umsatzsteuer senken!"
Die Menschen brauchen verschlüsselte Kommunikation, Berichterstattung auf Persisch, Mitglieder der Revolutionsgarde müssen sanktioniert werden u.v.m.
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