(...) Je nach geltender Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes können Menschen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mittels eines ärztlichen Attestes befreit werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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