Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Bei der „Stadtbild“-Debatte hätte ich mir vom Kanzler eine deutlich differenziertere Aussage gewünscht
Seit 1993 setzt sich meine Partei für Volksentscheide auf Bundesebene ein, scheiterte jedoch wiederholt an der ablehnenden Haltung anderer Parteien
Es ist zu begrüßen, dass sich inzwischen auch die Union den Bedenken anschließt, die wir – ebenso wie unsere Justizministerin Stefanie Hubig – von Beginn an geäußert haben.
Die Prüfung hat gezeigt, dass es keine ausreichenden konkreten Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler gab, die eine umfassende Neuauszählung rechtfertigen würden

