Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mehrheit der Bevölkerung ist das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Messen seit zwei Jahren untersagt, unabhängig von Klingenlänge und Öffnungsmechanismus
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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