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Daniel Bettermann
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Frage von Aimo G. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland im Rat der EU gegen die anlasslose Chatkontrolle stimmt?

Sehr geehrter Herr Bettermann,

am 14. Oktober soll der Rat der Europäischen Union über die sogenannte „Chatkontrolle“ abstimmen, also über eine EU-Verordnung, die eine anlasslose Durchleuchtung privater Nachrichten auf digitalen Plattformen ermöglichen würde.

Wie stehen Sie persönlich und Ihre Fraktion zu dieser geplanten Maßnahme?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland im Rat gegen die anlasslose Chatkontrolle stimmt und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als zentralen Bestandteil sicherer digitaler Kommunikation schützt?

Mich interessiert insbesondere,

wie Sie das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und dem Schutz der Grundrechte bewerten,

und welche alternativen Maßnahmen Sie für wirksamer halten, um Missbrauch im Netz zu bekämpfen, ohne die Privatsphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger aufzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Aimo G., 

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich gegen das Vorhaben der sogenannten Chatkontrolle aussprechen und den Deutschen Bundestag auffordern, dieses nicht zu unterstützen.

Seit drei Jahren wird auf europäischer Ebene über den Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern im digitalen Raum verhandelt. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sieht vor, Anbieter digitaler Dienste dazu zu verpflichten, Kommunikationsinhalte – auch in verschlüsselten Nachrichten – auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu prüfen, bei Verdachtsfällen zu melden und entsprechende Inhalte zu löschen.

Der aktuelle Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft sieht weiterhin vor, anlasslose Scans privater Kommunikationsinhalte zu ermöglichen und funktionierende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu untergraben. Aus unserer Sicht ist dieser Entwurf daher nicht zustimmungsfähig.

Es ist zu begrüßen, dass sich inzwischen auch die Union den Bedenken anschließt, die wir – ebenso wie unsere Justizministerin Stefanie Hubig – von Beginn an geäußert haben.

Für uns bleibt der Koalitionsvertrag verbindlich. Darin haben wir festgehalten, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung die Verhandlungen auf EU-Ebene führen.

Eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation darf in einem Rechtsstaat nicht stattfinden. Der Staat darf Messenger-Dienste nicht dazu verpflichten, Nachrichten vor dem Versand massenhaft zu durchsuchen. Solche Vorschläge wird Deutschland auf europäischer Ebene nicht mittragen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Ziel, Darstellungen sexualisierter Gewalt wirksam zu bekämpfen – hierfür braucht es jedoch eine klare gesetzliche Grundlage und ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der EU. Besonders kritisch sehen wir, dass sich der Vorschlag nicht nur auf öffentliche Plattformen, sondern auch auf private Kommunikationskanäle wie Messenger oder E-Mails bezieht. Für uns ist klar: Der Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation hat oberste Priorität.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss entschieden verfolgt und anhaltender Missbrauch verhindert werden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche Vorschläge erarbeitet, wie Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können – ohne die Grundrechte aller zu gefährden.

Diese Vorschläge finden Sie hier:
👉https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-kinder-vor-sexualisierter-gewalt-schuetzen.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bettermann, MdB für Kassel 

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