(...) Allerdings kann ich in diesem Fall nur darauf verweisen, dass die Frage nach einer möglichen Auslieferung momentan in einem rechtsstaatlichen Verfahren durch die britischen Gerichte geklärt wird. In ein laufendes gerichtliches Verfahren eines Rechts- und Partnerstaates wie Großbritannien kann und möchte ich nicht eingreifen. Dies würde nicht zuletzt dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung zuwider laufen. (...)
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