
(...) Daher ist im Koalitionsvertrag bereits festgehalten, dass die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen Angeklagten in Bezug auf nicht verjährbare Straftaten erweitert werden müssen. Wir als große Koalition werden also noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesänderung anstrengen. (...)