
(...) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kommunikationsinhalten sind eindeutig – sie werden regelmäßig nicht erfasst. Ein Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung oder das Post- und Fernmeldegeheimnisse erfolgt lediglich in Abwägung der Rechtsgüter und ist mit sehr hohen Hürden sowie klaren Regeln versehen. (...)