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Carsten Müller
CDU
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Frage von Heinrich R. •

Frage an Carsten Müller von Heinrich R. bezüglich Innere Angelegenheiten

1. Warum um alles in der Welt haben Sie gegen eine Reform, bzw einer Begrenzung der Sitze im Parlament gestimmt? Wollen Sie Chinesische Verhältnisse?
2. Betrifft Fraking Überall wird Umweltschutz großgeschrieben, Sie aber haben dafür gestimmt, daß dieses Fraking, egal wie, hier in Deutschland zum Teil erlaubt ist. Es ist doch hinreichend bekannt das es für das Grundwasser, welches unser Leben bedeutet, recht schädlich ist.Wenn bei einem nur ein wenig Oel ausläuft Wird gleich er Boden ausgetauscht. Wo ist die Verhältnissmässigkeit??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Ich bin keinesfalls gegen eine Reform des Wahlrechts – im Gegenteil: ich halte diese für unbedingt notwendig. Wir stehen hierzu weiterhin in Gesprächen mit der SPD-Bundestagsfraktion, der wir einen ausgewogenen Vorschlag (einen Mix aus der Dämpfung des ersten Zuteilungsschrittes, der Verringerung von Wahlkreisen und ausgleichslosen Überhangmandaten) unterbreitet haben. Mit diesem Vorschlag haben wir als Union der SPD gegenüber klar signalisiert, dass wir uns nicht vor einer Reform scheuen, die auch zu eigenen Einschnitten führen würde. Hierzu erwarten wir noch im Laufe dieses Monats eine klare Positionierung der SPD.

Zu Ihrer zweiten Frage: Auch ich habe im Juni 2016 dem Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie zugestimmt. Anders als Sie es behaupten, haben wir damit einen sehr strengen neuen Rechtsrahmen für die Fracking-Technologie in Deutschland beschlossen.

Mit dem Gesetz haben wir unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind durch das Gesetz lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen haben wir den Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking damit vollständig ausgeschlossen.

Mit dem neuen Regelungswerk haben wir strengste Umweltstandards für die Gewinnung von Energierohstoffen festgelegt. Ihre Behauptung, dass mit dem Gesetz „Fraking, egal wie“ erlaubt würde, muss ich entschieden zurückweisen. Vielmehr beinhaltet das Gesetz u.a. folgende strenge Regeln:

· Fracking jeglicher Art ist in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, wurden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
· Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
· In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
· Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
· Für jede Form von Fracking ist eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend.
· Die Wasserbehörden haben nun ein Vetorecht bei den Genehmigungen.
· Fracking-Gemische dürfen keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
· Das Verpressen von Lagerstättenwasser ist nun grundsätzlich verboten. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch hier Pflicht.
· Verschärft wurde auch das Bergschadensrecht. So wurde die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
· Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

Sehr geehrter Herr Richter, mit diesen strikten Regeln haben Umweltschutz in der Tat großgeschrieben und einen Rechtsrahmen für Fracking geschaffen, der dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit den absoluten Vorrang einräumt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nachvollziehbar beantworten konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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