Werden Sie sich gegen die Pläne zur Pflegereform 2027 (PNOG) einsetzen, damit private Verhinderungspflege ohne Zwang zu Firmen erhalten bleibt und wie begründen Sie die Diätenerhöhung im Juli?
Als Bürger aus Mönchengladbach besorgt mich der PNOG-Entwurf zur Bundespflegereform. Demnach soll die Verhinderungspflege so umgebaut werden, dass Budgets primär nur noch an professionelle Pflegefirmen fließen. Für mich bedeutet das: Wenn meine private Pflegerin im Urlaub ist, kann ich Nachbarn oder Bekannte als Vertretung künftig kaum noch unkompliziert entlohnen. Zugelassene Pfledienste haben hier kaum Kapazitäten und zehren das Geld durch hohe Sätze sofort auf. Diese Reform spart zulasten der Schwächsten in der häuslichen Pflege. Gleichzeitig steigen zum 1. Juli die Abgeordnetendiäten in NRW automatisch an. Dass bei der sozialen Absicherung für Pflegebedürftige massiv gekürzt wird, während die Bezüge der Politik steigen, empfinde ich als tief ungerecht. Wie positionieren Sie sich zum Erhalt der privaten Nachbarschaftshilfe und wie rechtfertigen Sie die Erhöhung vor den Wählern?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung befindet sich derzeit noch im Stadium eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesregierung berät diesen aktuell intensiv. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgt dann das parlamentarische Verfahren, das voraussichtlich im Spätsommer beziehungsweise Herbst dieses Jahres stattfinden wird.
Der aktuelle Entwurf sieht die Einführung von Leistungsbudgets vor. So sollen eine bessere Übersichtlichkeit über die zur Verfügung stehenden Leistungen hergestellt, bürokratischer Aufwand abgebaut und Missbrauchsmöglichkeiten eingedämmt werden. Hintergrund ist, dass insbesondere bei der Verhinderungspflege („Urlaubsvertretung“) und beim Vertrieb von „Pflegeboxen“ (vorkonfigurierte Boxen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln) in der Vergangenheit vermehrt Missbrauch festgestellt wurde. Durch Bündelung und Fokussierung mehrerer Einzelleistungen entstehen ein ambulantes Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget. Für pflegerische Akutsituationen steht zudem das Überbrückungsbudget zur Verfügung.
Zu Ihrer Frage zu den Diäten: Der Bundestag hat am 10. Juli einstimmig beschlossen, auf die regelmäßige Diätenerhöhung zu verzichten. Die allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage führen auch zu Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist daher das richtige Signal, die Erhöhung auszusetzen. Über die Diäten im Landtag NRW entscheiden die dortigen Landtagsabgeordneten – darauf habe ich keinen Einfluss.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

