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Britta Oellers
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Frage von Christian E. •

Heizungsgesetz - Sehr geehrte FRau Oellers, warum torpediert Ihre BM mit der Förderungsstreichung OHNE Vorwarnung familiäre Finanzplanung, Modernisierungen und wirtschaftliche Stabilität?

zum Hintergrund: Wir haben hart zusammengespart, um uns eine Wärmepumpe und damit den Weggang von der Gastherme zu leisten und damit unseren Teil zum Umweltschutz beizutragen. Unseren Antrag wollten wir kommende Woche stellen, wenn wir BzA und die Auftragsbestätigung haben. Heizlastberechnung etc. wurden durchgeführt.

Erschreckend finde ich die fehlende Planungssicherheit und die damit aufkommende Verunsicherung für die Wirtschaft. Als langjähriger CDU-Wähler wird schwarz zunehmend für mich mittlerweile unwählbar. Warum sollte ich einer Partei vertrauen, die dermaßen fahrlässig mit Steuergeldern und Wirtschaftspolitik umgeht, die Fortschritt torpediert und Umweltschutz im Sinne unserer Kinder depriorisiert?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.

vielen Dank für Ihre Frage zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude.

Sie sprachen einerseits eine Förderstreichung sowie den Umweltschutz und andererseits den Umgang mit Steuergeldern an.Die Bundesregierung wird die Gebäude- und Heizungsförderung unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortsetzen. Ziel ist es, Sanierungen im Gebäudebereich gezielt anzureizen, den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit der Reform wird auch ein Beitrag zur notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet. So wird im Vergleich zur geltenden Finanzplanung der Bundesregierung für den KTF in den vier Jahren 2027 bis 2030 insgesamt 2,1 Mrd. Euro eingespart. Die neue Gebäudeförderung wird nicht nur effizienter und fokussierter, sondern auch sozialer. So wird beispielsweise die Einkommenssituation der Antragsstellenden zukünftig noch stärker berücksichtigt. Durch eine stärkere einkommensabhängige Staffelung können jetzt mehr Haushalte vom Einkommensbonus profitieren. 

Nach den uns vorliegenden Informationen, sind alle bisher geförderten Heizungssysteme weiterhin förderfähig. 

Die Anpassungen bei der Heizungsförderung führen lediglich zu einem vorläufigen Antragsstopp. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um technisch notwendige Anpassungen bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen. 

Die neuen Förderbedingungen sollen ab dem 21. Juli in Kraft treten. 

Es gibt außerdem einen Vertrauensschutz für jene Antragsstellenden, die bereits eine (g)BZA oder TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Mit diesen (g)BZA bzw. TBP können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW gestellt werden. 


 

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema können Sie unter dem nachfolgenden Link finden https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2026/20260709-neue-gebaeudefoerderung.html

Mit freundlichen Grüßen 

Britta Oellers

 



 

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