Jochen Ott
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Frage von Caspar Leonhard S. •

Unterstützen Sie die Streichung der gesetzlichen Vorgabe zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit aus §87 Abs. 2c und §87b Abs. 2 SGB V?

Ambulante Psychotherapie kostet nur 0,7 Prozent der GKV Gesamtausgaben. Gleichzeitig spart jeder investierte Euro bis zu 5,50 Euro an Folgekosten. Das ist einer der am besten belegten Kosten-Nutzen-Werte im ganzen Gesundheitssystem.

Jede Stunde gibt es drei neue Millionäre in Deutschland (UBS Wealth Report / Correctiv). Wie ist jegliche Kürzung am Sozialstaat zu vertreten bei gleichzeitig rasant steigendem privatem Reichtum?

Ich bin in der kostspieligen Ausbildung zum Psychotherapeuten (ca. 40.000€ ), die privat zu zahlen ist, keine staatliche Subventionierung. Angesichts der Kürzungen befürchte ich: Die 10-jährige Ausbildung wird eventuell kein Leben im Mittelstand ermöglichen.

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