Fragen und Antworten
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
gern möchte ich Ihr Anliegen genauer prüfen und auch mit der Polizei und dem Innenministerium Ihren Fall erörtern.