Was haben sie gegen das Cannabisgesetz?
Liebe Frau Behrens,
zum wiederholten Male ist mir Ihre kritische Haltung zum CanG aufgefallen.
Die Prohibition hat vor allem Konsumierende getroffen, dank der SPD gehört das endlich der Vergangenheit an. Dass Sie fast ausschließlich auf fehlende Ermittlungsmöglichkeiten verweisen, enttäuscht, denn gerade als Sozialdemokratin sollten Sie ein Interesse daran haben, dass harmlose Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sind. Es geht um Menschen, die jahrzehntelang zu Unrecht verfolgt wurden.
Eine aktuelle Studie der Uni Frankfurt besagt, dass 49% Eigenanbau, 29,2% Apotheken und nur 19,9% illegale Quellen (bzw. 11,6 % ohne Freund*innen mit Eigenanbau). Ihre Behauptung, die Beschaffung erfolge überwiegend illegal, kann ich nicht nachvollziehen.
Als SPD-Wähler und Konsument bitte ich Sie, Ihre Haltung zu überdenken. Die Teillegalisierung war längst überfällig, die Debatte wird von rechts ohnehin schon ideologisch aufgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Louis S.

Sehr geehrter Herr S..
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 01. April 2024 in Kraft getreten ist, wurde der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen in Deutschland legalisiert. Der Erwerb, der Besitz und der Anbau von Cannabis für Minderjährige bleiben weiterhin verboten. Insgesamt ist der öffentliche Konsum der Droge Cannabis beschränkt.
Mit dem Gesetz sollte erreicht werden, dass der Kinder- und Jugendschutz verbessert wird. Vor allem die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sollte gestärkt werden. Darüber hinaus war erklärtes Ziel, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. Durch Information, Beratungs- und Präventionsangebote sowie durch Qualitätskontrollen in Anbauvereinigungen sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduziert werden.
Heute muss man leider sagen: kein einziges Ziel ist erreicht worden. Weder ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cannabis verbessert, noch ist der Schwarzmarkt zurückgedrängt worden, noch ist es für die meisten Erwachsene, die Cannabis konsumieren möchten, leichter geworden. Die Anbauvereine können den Bedarf nicht decken, ihre Gründung bzw. Verfügbarkeit ist in den einzelnen Bundesländern zudem sehr unterschiedlich. Das Gesetz ist insgesamt praxisfern. Es muss dringend überarbeitet werden – vor allem hinsichtlich der Schutzregeln für Kinder und Jugendliche.
Das Bundesministerium für Gesundheit führt eine Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes durch. Erste Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorgestellt werden. Auf Basis dieser Evaluierung wird es dann sicherlich gesetzlichen Anpassungsbedarf geben, damit die Ziele des Gesetzes auch erreicht werden können. Zuständig ist dafür der Bundestag.
Es geht nicht mehr darum, ob Cannabis für Erwachsene legalisiert ist. Die Frage ist beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Behrens