
Was aktuell den neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene betrifft, sieht er die Bekämpfung von Kinderarmut weiterhin als wichtige Priorität. Eine tatsächliche Kürzung bei der Kindergrundsicherung ist nicht erkennbar – zumal es die Kindergrundsicherung als losgelöstes Leistungssystem in dieser Form nicht gibt.

Das von Ihnen jetzt vorgebrachte Anliegen wurde im Gesetzgebungsverfahren allerdings von keiner Seite angesprochen, auch nicht von den Studierendenvertretern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine neuerliche Gesetzesnovelle wirklich sinnvoll wäre.

Ich unterstütze Ihr Ansinnen, zu prüfen, ob das Landesjustizministerium in einer nächsten Reform des Juristenausbildungsgesetzes eine solche Differenzierung denkbar und umsetzbar wäre.


Die negativen Berichte resultieren unserer Sicht nach, aus einer teils bewussten und teils unwissentlichen Fehlinterpretation unserer Positionen.

Leider kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose treffen