Bei den von Ihnen angesprochenen Punkten handelt es sich um eine bundespolitische Fragestellung, die außerhalb meiner fachpolitischen und regionalen Zuständigkeit als hessischer Landespolitiker liegt.
Eine Benachteiligung oder Bevorzugung von Antragstellerinnen und Antragstellern aufgrund etwa ihrer Herkunft, Religion oder anderer persönlicher Merkmale darf es nicht geben.
Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich zu den privaten Angelegenheiten anderer Personen keine Stellung nehme. Es steht mir nicht zu, die privaten Angelegenheiten anderer Personen zu bewerten. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen öffentlich exponiert sind oder nicht.
Zusammen mit den Anpassungen des vergangenen Jahres, die mehr als zehn Prozent betragen haben, erreichen die Gehaltssteigerungen für Beamtinnen und Beamte in Hessen ein Niveau, das im Vergleich seinesgleichen sucht.
