Als Landtagsabgeordneter kann ich daher auf das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht unmittelbar Einfluss nehmen. Unabhängig davon setze ich mich dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung gestärkt und die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden.
In der Bewertung stimme ich aber nicht mit Ihnen überein.
Aus Sicht der Hessischen Landesregierung gehen diese Nachbesserungen nicht in allen Punkten so weit, wie es fachlich wünschenswert wäre. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, den Kreis der von Einschränkungen ausgenommenen Leistungen weiter zu fassen und die Vergütungsregelungen stärker abzusichern.
Ihre Sorgen bezüglich der Auswirkungen des Regierungsentwurfes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung teile ich vollumfänglich.
