Die Berechtigten können Wohngeld auch als Lastenzuschuss zu den Kosten selbst genutzter Immobilien erhalten.
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Wohngeld hat den Zweck Menschen zu stärken, die sonst keine Sozialleistungen erhalten. Rentner*innen können es natürlich erhalten unabhängig davon, ob sie Mieter*innen oder Hauseigentümer*innen mit laufendem Kredit sind. Bei der anstehenden Reform setze ich mich dafür ein, den Empfängerkreis zu erweitern und die sogenannte Klimakomponente einzuführen.
Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen
Bundeskanzler Scholz hat in der vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz eine große Reform des Wohngeldes angekündigt.
Eine Baugenehmigung verschafft aber ein Recht auf die beantragte Nutzung auf Dauer, also für immer. Daher ist es richtig, dass die Vorschrift das Erstellen der Stellplätze unabhängig von der aktuellen Bedarfsschätzung des Bauherrn fordert.