Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.
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Antwort 18.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Antwort 23.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Antwort 11.02.2025 von Klaus Wiener CDU
Ich halte das kleinteilige Heizungsgesetz der Ampel-Regierung für falsch.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 19.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Leistung der Solidargemeinschaft. Die Solidargemeinschaft darf nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.
Antwort 19.06.2024 von Hans-Ulrich Rülke FDP
Statt einer Rückübertragung der Zuständigkeit zu den Notariaten, mit der voraussichtlich ein großer Verwaltungsaufwand einherginge, sollten nach unserer Ansicht eher die zuständigen Behörden sachlich und personell angemessen ausgestattet werden