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Doris Ahnen
SPD
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Frage von Andreas L. •

Schließen Sie sich dem Aufruf des BUNDESfinanzministers Lindner vom 05.10.22 an die LANDESregierungen an, die Frist zur Erklärung der GRUNDSTEUER über den 31.10.22 hinaus zu verlängern, an?

Sehr geehrte Frau Ahnen,

ich würde eine Verschiebung der Frist bis MINDESTENS Jahresende begrüßen, da das Verfahren ( zumindest in Rheinland-Pfalz) komplizierter ist, als dies von den Verantwortlichen mitgeteilt wurde.

Insbesondere bei alten Bauten muss man MÜHSAM selber die Wohnfläche ausmessen und rechtlich korrekt ( Treppen rausrechnen, unter 1 bzw. 2 m........) angeben. Daneben bestehen diverse andere Probleme bei der Eingabe ( Anmeldung )in Elster.

Hier die betroffenen Bürger mit der kurzen Frist bis Ende Oktober unter Druck zu setzen, halte ich in höchstem Maße für unredlich, weil die Bürger in D-Land durch die diversen anderen Themen ( Corona, Ukraine, Ernergiepreise, Hin- und her politischer Entscheidungen, Unsicherheiten..... ) sowieso massiv gestresst sind.

Daher halte ich eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der GRUNDSTEUERERKLÄRUNG für DRINGEND angezeigt .

Sollten Sie an dieser engen Frist bis 31.10.22 festhalten, bitte ich um BEGRÜNDUNG .

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Oktober 2022. Ich beantworte sie Ihnen nachfolgend.

 

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich bei der Finanzministerkonferenz im September 2022 untereinander und mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausgetauscht und waren sich einig, die Zahlen der eingehenden Erklärungen bis zur nächsten Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 13. Oktober 2022 weiterhin zu beobachten und dann erneut zu beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Doris Ahnen

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