Antwort 15.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.
Natürlich kann man das ändern und meiner Meinung nach muß man es auch ändern, wenn man Gewaltenteilung ernst nimmt.
Ja, das würde ich absolut unterstützen!