Frage von Linke F. • 14.10.2021

Antwort von Johannes Huber parteilos • 04.11.2021
Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist.
Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist.
Der Fall Oury Jalloh ist aus Sicht des Landtages von Sachsen-Anhalt juristisch aufgearbeitet. Dieser Ansicht schließe ich mich an.
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht
Die Frage, ob der Prozess strafrechtlich einwandfrei und fair war, lässt sich von außen nur schwer beurteilen
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel