Da es sich bei dieser Abstimmung um eine geheime Abstimmung gehandelt hat, frage ich mich, wie Sie Kenntnis über mein Abstimmungsverhalten haben.
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Antwort 22.05.2026 von Markus Ferber CSU
Antwort ausstehend von Rasmus Andresen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 26.05.2026 von Bernd Lange SPD
Es hat sich um eine geheime Abstimmung gehandelt.
Antwort ausstehend von Angelika Niebler CSU
Antwort 22.05.2026 von Markus Ferber CSU
Entscheidungen zur Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten finden aus guten Gründen in geheimer Abstimmung statt.
Antwort 12.05.2026 von Matthias Hiller CDU
Strafverfahren gegen Abgeordnete werden aus den gleichen Gründen eingeleitet wie gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die in Artikel 46 GG geregelte Immunität stellt eine besondere Regelung zum Schutz der Arbeit von Bundestagsabgeordneten dar, schützt aber nicht vor Strafe. Zu den kriminologischen Aspekten kann ich Ihnen nichts sagen, dafür sind die Ermittlungsbehörden zuständig und zum Glück hatte ich selbst bislang keine praktischen Berührungspunkte mit entsprechenden Verfahren gegen Abgeordnete.