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Die einzige Chance diese Reform doch noch zu verhindern, ist an das soziale Herz der SPD zu erinnern und zu mahnen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Erst letzten Monat hat sich die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte "FinanzKommission Gesundheit" in ihrer konstituierenden Sitzung in Berlin auf das weitere Vorgehen zur Erarbeitung von Maßnahmen für umfassende Reformen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt.
Sehr geehrter Herr F.,