Bei Schwarzarbeit werden Steuern und Sozialabgaben hinterzogen. Dies führt dazu, dass der Allgemeinheit diese eigentlich fälligen Steuern und Abgaben nicht zur Verfügung stehen. Zudem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte und um ihre Sozialversicherung gebracht. Wenn Abgeordnete einer erlaubten Nebentätigkeit nachgehen und diese nicht anzeigen, ist dies ein Transparenzverstoß, jedoch werden dem öffentlichen Haushalt dadurch in der Regel keine Gelder vorenthalten. Insofern schließe ich mich Ihrem Vergleich nicht an.
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Antwort 10.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Antwort 10.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Das Abgeordnetengesetz regelt ausdrücklich und abschließend, welcher Personenkreis zu welchem Zeitpunkt Informationen über Prüfverfahren und deren Abschluss erhält. Darüber hinaus kann die Bundestagsverwaltung keine Auskunft geben. Sie kann auch nicht die Namen der Abgeordneten, gegen die Prüfverfahren geführt wurden, veröffentlichen.
Antwort 09.09.2025 von Alexander Jordan CDU
Die eingesetzte Enquete-Kommission wird die Entscheidungen im Kontext der damaligen Ausnahmesituation bewerten, Fehler benennen und Lehren ziehen.
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU