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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Louis-André H. •

warum wird Schwarzarbeit hart bestraft, Verstöße von Abgeordnete gegen die Transparenzpflicht jedoch weitestgehend bagatellisiert?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Transparenz und Vertrauen in unserer Demokratie.

Lassen Sie mich zunächst klarstellen: Bei Schwarzarbeit werden Steuern und Sozialabgaben hinterzogen. Dies führt dazu, dass der Allgemeinheit diese eigentlich fälligen Steuern und Abgaben nicht zur Verfügung stehen. Zudem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte und um ihre Sozialversicherung gebracht. Wenn Abgeordnete einer erlaubten Nebentätigkeit nachgehen und diese nicht anzeigen, ist dies ein Transparenzverstoß, jedoch werden dem öffentlichen Haushalt dadurch in der Regel keine Gelder vorenthalten. Insofern schließe ich mich Ihrem Vergleich nicht an. 

Mögliche Verstöße von Abgeordneten gegen die Verhaltensregeln, gegen die Regeln zum Schutz der Unabhängigkeit des Mandats oder gegen die Regeln der Mitarbeiterbeschäftigung werden durch die Bundestagsverwaltung geprüft. Nach dem Abgeordnetengesetz legt die Bundestagspräsidentin bzw. der Bundestagspräsident zu Beginn jeder Wahlperiode einen Bericht über alle Prüfverfahren vor. Dieser Bericht enthält präzise Zahlen über eingeleitete Verfahren, Ermahnungen, festgestellte Verstöße und verhängte Sanktionen. 

Mir ist wichtig zu betonen: Von den 361 Prüfverfahren der vergangenen Wahlperiode führte kein einziges Verfahren zu einem festgestellten Pflichtverstoß. 261 Fälle endeten mit einer Ermahnung. Eine Ermahnung wird nur in minder schweren Fällen und bei leichter Fahrlässigkeit ausgesprochen – beispielsweise, wenn die Anzeigefrist von drei Monaten um weniger als drei Monate überschritten wird. 85 Verfahren wurden eingestellt. 15 Verfahren konnten in der 20. Wahlperiode nicht abgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit erfährt somit transparent über das Ausmaß und die Art aller Prüfverfahren.

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen erfolgt eine Veröffentlichung der Feststellung des Verstoßes durch das Bundestagspräsidium als Bundestagsdrucksache mit Namensnennung. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein Ordnungsgeld verhängt werden. Eine solche schwerwiegende Pflichtverletzung konnte in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht festgestellt werden.

Wichtig ist auch zu wissen: Manche Regelverletzungen gegen § 44a Abgeordnetengesetz (Unabhängigkeit des Mandats) stellen auch Straftaten nach § 108e und f Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und Unzulässige Interessenwahrnehmung) dar. Verstöße in diesem Bereich werden daher keinesfalls bagatellisiert.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Julia Klöckner

 

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