Wie stehen Sie vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Gesetze beschließen könnte, von denen sie selbst finanziell profitiert, zu einer Offenlegungspflicht für private Vermögenbeteiligungen?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
wie werden Sie sich, da im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Wähler in die Regierung und damit auch zur Stärkung unserer Demokratie die derzeit fehlende Transparenz sicher nicht zuträglich ist, für eine Pflicht zur Offenlegung privater Vermögensbeteiligungen - gerade an Großunternehmen und Konzernen auch unterhalb von 5 % - einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Anja H.
Sehr geehrte Frau H.,
danke für Ihre Anfrage an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner.
Derzeit sind Bundestagsabgeordnete gemäß § 45 Absatz 2 Nr. 6 des Abgeordnetengesetzes verpflichtet, ihre Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften offenzulegen, wenn der Anteil mehr als 5 Prozent beträgt. Dieser Schwellenwert wurde erst mit dem Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages im Oktober 2021 eingeführt. Zuvor lag der Schwellenwert bei 25 Prozent der Stimmrechte.
Eine weitere Novellierung des Abgeordnetengesetzes liegt in der Zuständigkeit des Gesetzgebers. Eine Diskussion über eine erneute Absenkung des Schwellenwertes des § 45 Absatz 2 Nr. 6 Abgeordnetengesetz müsste daher zunächst in den Fraktionen geführt werden. Diese Debatte möchte Frau Klöckner durch ihre persönliche Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorprägen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Julia Klöckner MdB