Antwort 14.03.2023 von Thomas Bareiß CDU
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr R.,
Die SCHUFA und andere Auskunfteien haben bereits heute Zugriff auf weitreichende Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mithilfe einer gerechten Sozial- und Bildungspolitik, die nicht nur die Akzeptanz füreinander fördert, sondern auch gesellschaftliche Partizipation ermöglicht.
Durch die neue Rechtslage entstehen jedoch erwartungsgemäß neue Fragen, die beantwortet werden müssen, bevor die Angaben der Abgeordneten angezeigt und veröffentlicht werden.
Es gibt einen Beschluss, wonach die Bezüge für die Geschäftsführung und nachgelagert auch die Organe nicht, beziehungsweise nur bedingt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger- gesetzlich vorgeschrieben) veröffentlicht werden.