
Antwort ausstehend von Katja Wolf BSW

In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt.
Die Unterfinanzierung von Schulen, besonders in finanzschwachen Kommunen, ist ein ernstzunehmendes Thema.
Sie haben vollkommen recht damit, dass die Bundesländer und der Bund in Bildungsfragen stärker zusammenarbeiten müssen, angefangen bei der Finanzierung.