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Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
A1 Sprachnnachweis Familienzusammenzug
Unsere Forderungen aus dem Bereich der Landwirtschaft sind an dieser Stelle gut zusammengefasst
Die Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Niedertarif greift für Nutzer von tageszeitvariablen Tarifen (Tarife mit einem Schwachlast -oder Niedertarif (NT) und einem Hochtarif (HT)) an einer Netzentnahmestelle. Darüber hinaus müssen an der betreffenden Netzentnahmestelle weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.