Frage von Claudia H. • 15.07.2023

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nochmals möchte ich jedoch betonen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Umsetzung eines Lastenausgleichs weder politisch geplant noch beschlossen ist.
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung
Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen
Die Bankdaten werden dann abgefragt, wenn sie per Abo dauerhaft ein solches Ticket wünschen. Dann will man natürlich den Betrag auch monatlich abbuchen.