Antwort 10.09.2026 von Stefan Korbach CDU
Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Plattform grundsätzlich nicht erreichbar bin. Warum lesen Sie in meiner ausführlichen Antwort.
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Deutschland hat inzwischen ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht – nun müssen wir dafür sorgen, dass die Verfahren in der Praxis ebenso modern funktionieren: planbar, digital, serviceorientiert.
Dennoch rate ich, zunächst Kontakt mit der deutschen Botschaft in der Türkei aufzunehmen und dort die Voraussetzungen für ein befristetes Visum zu erfragen.
Ob und wie viele Visa ein europäisches souveränes Land ausgibt, liegt allein in seiner Verantwortung.
Ein Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung in diesem Land zu beantragen, in dem die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.