Antwort 19.11.2025 von Axel Knoerig CDU
Deutschland hat inzwischen ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht – nun müssen wir dafür sorgen, dass die Verfahren in der Praxis ebenso modern funktionieren: planbar, digital, serviceorientiert.
Deutschland hat inzwischen ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht – nun müssen wir dafür sorgen, dass die Verfahren in der Praxis ebenso modern funktionieren: planbar, digital, serviceorientiert.
Dennoch rate ich, zunächst Kontakt mit der deutschen Botschaft in der Türkei aufzunehmen und dort die Voraussetzungen für ein befristetes Visum zu erfragen.
Ob und wie viele Visa ein europäisches souveränes Land ausgibt, liegt allein in seiner Verantwortung.
Ein Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung in diesem Land zu beantragen, in dem die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.