Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.07.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 12.07.2024 von Thomas Gebhart CDU
Aus diesem wird dann ersichtlichen sein, wann und in welchen Stadtteilen ein Fernwärmenetz zur Verfügung stehen wird.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort 17.07.2024 von Serap Güler CDU
Die Ukraine weiterhin und mit Nachdruck darin zu unterstützen, sich gegen den brutalen Angriffskrieg Russlands zu verteidigen, ist eine der sicherheitspolitischen Prioritäten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Antwort ausstehend von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP