Antwort 06.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“
mit der Verbesserung des Tierschutzgesetzes sind auch verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere im landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen.
Konkret bräuchte es aus meiner Sicht: Eine regionale Wohnungsbaugesellschaft, Städte und Gemeinden, die Grundstücke zur Verfügung stellen und staatliche Förderung für die Baukosten, um den Wohnraum bezahlbar zu halten.
Für uns Freie Demokraten ist klar, da hilft vor allem eines: Bauen, bauen, bauen. Hierzu müssen unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden.