Antwort 08.07.2024 von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Unterstützung wird und soll dabei in humanitärer, finanzieller, wirtschaftlicher aber auch militärischer Hinsicht erfolgen.
Die Unterstützung wird und soll dabei in humanitärer, finanzieller, wirtschaftlicher aber auch militärischer Hinsicht erfolgen.
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.