Gewählte Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet und orientieren sich an Diskussionen Beschlüssen von Partei und Fraktion.
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Gewählte Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet und orientieren sich an Diskussionen Beschlüssen von Partei und Fraktion.
Für mich sind Menschen, die jeden Tag aufstehen, zur Arbeit gehen und unserem Staat am Laufen halten, die Leistungsträger in unserer Gesellschaft.
Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Vor diesem Hintergrund bin ich entsetzt, mit welcher Leichtfertigkeit versucht wird, das Leben eines missliebigen politischen Gegners existenziell zu zerstören, insbesondere, da das Strafrecht durchaus Instrumente vorsieht, um die staatliche Ordnung zu schützen.