Antwort 22.08.2024 von Petra Berg SPD
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Corona-Maßnahmen wurden nach bestem Wissen beschlossen. Die Aufarbeitung läuft sachlich, um künftige Krisen besser bewältigen zu können.
Wir als SPD stehen dafür, dass die soziale Sicherheit nicht vernachlässigt wird, dass wir das Leben der Menschen in unserem Land leichter machen.
Das aktuelle Urteil des OVG Münster erleichtert die Abschiebung von Syrern. Die Politik muss entspr. Entscheidungen treffen und ggf. die Rechtslage ändern.