Antwort 31.07.2024 von Josef Oster CDU
Insbesondere auf Drängen Deutschlands hat die EU beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Rinder in Drittländer ersatzlos zu streichen.
Insbesondere auf Drängen Deutschlands hat die EU beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Rinder in Drittländer ersatzlos zu streichen.
Wir haben in dieser Wahlperiode konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.