Ein AfD-Verbot muss rechtlich fundiert sein. Wir nehmen die Gefahr ernst und handeln entschlossen – im Geist der Demokratie und mit Blick auf die Geschichte.
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Eine Zusammenarbeit mit der AfD kann und darf es nicht geben. Um die AfD zu verbieten, müssten jedoch verfassungsrechtlich hohe Hürden genommen werden. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich derzeit weiterhin keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Gemeinsam mit über 100 anderen Mitgliedern des Bundestages haben Abgeordnete der Linken am 13.11 vergangenen Jahres den parteiübergreifenden Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD eingereicht. Wir waren damals überzeugt, dass der Antrag notwendig und gerechtfertigt ist und wir sind es noch heute.
Die SPD befürwortet die Einleitung eines Prüfverfahrens zum Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht.