Ich beziehe Bürgergeld, bin krank (Leberzirrhose, psychische Erkrankung) und habe Pflegegrad. Wie würde sich meine Lage unter einer AfD-Regierung konkret verändern – finanziell und sozial?
Sehr geehrter Herr Springer,
ich beziehe derzeit Bürgergeld und bin aufgrund einer Leberzirrhose sowie einer chronischen psychischen Erkrankung langfristig arbeitsunfähig. Zusätzlich wurde mir ein Pflegegrad zuerkannt.
In Ihren politischen Forderungen sprechen Sie sich für eine Überführung nicht erwerbsfähiger Personen in die Sozialhilfe nach SGB XII aus.
Meine Frage:
Wie würde sich meine Lebenssituation unter einer AfD-geführten Bundesregierung konkret verändern?
- Würde ich weiterhin Anspruch auf die volle Übernahme meiner Wohn- und Pflegekosten haben?
- Welche Unterstützungsmaßnahmen wären für mich noch vorgesehen – insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Betreuung oder medizinische Hilfen?
- Wie stellen Sie sicher, dass Menschen mit schweren Erkrankungen und Pflegebedarf nicht sozial ausgegrenzt oder finanziell benachteiligt werden?
Ich bin sehr an Ihrer Position zu diesem Thema interessiert und danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F.R.

Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre offenen Zeilen.
Wir als AfD unterscheiden in unserem Konzept bewusst zwischen:
- erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehern → hier wollen wir eine aktivierende Grundsicherung einführen, die stärker auf Arbeit ausgerichtet ist.
- nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten → diese sollen aus dem Bürgergeld herausgelöst und in die Sozialhilfe nach SGB XII überführt werden.
Für Ihren konkreten Fall bedeutet das unter einer AfD-geführten Bundesregierung:
1. Wohnkosten
Die volle Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten bleibt auch in der Sozialhilfe erhalten. Niemand soll aus gesundheitlichen Gründen seine Wohnung verlieren.
2. Pflegekosten
Ihr anerkannter Pflegegrad bleibt selbstverständlich bestehen. Leistungen der Pflegeversicherung werden unverändert gewährt. Ergänzende Hilfen aus der Sozialhilfe (§§ 61 ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege) würden weiterhin greifen.
3. Medizinische Versorgung
Auch im SGB XII besteht voller Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Ihre Behandlungen, Medikamente und notwendigen Therapien wären gesichert.
4. Psychosoziale Betreuung
Hilfen zur Gesundheit (§ 48 SGB XII) und Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung (§ 53 ff. SGB XII) würden fortgeführt. Für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen ist hier ausdrücklich Unterstützung vorgesehen.
5. Finanzielle Absicherung
Die Regelsätze in der Sozialhilfe sind an die des Bürgergeldes gekoppelt. Es ist politisch nicht unser Ziel, kranken oder pflegebedürftigen Menschen weniger zukommen zu lassen. Vielmehr geht es darum, das Bürgergeld-System von Personen zu entlasten, die gar nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Unser Ziel ist es, klare Zuständigkeiten zu schaffen:
Arbeitsfähige Menschen sollen in ein System, das zur Arbeit verpflichtet.
Nicht arbeitsfähige Menschen sollen in einem verlässlichen Sozialsystem abgesichert bleiben – ohne Angst vor Stigmatisierung oder Benachteiligung.
Kurz gesagt: Ihre Lage würde sich finanziell und sozial nicht verschlechtern. Im Gegenteil: Durch die klare Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen Menschen wie Sie künftig nicht mehr unter „Generalverdacht“ stehen, arbeitsunwillig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
René Springer, MdB