Kann man Strafrechtlich die AFD für die Verharmlosung und Geschichtsverdrehung der NS-Zeit unter der Führung der NSDAP nicht zur Rechenschaft ziehen und Konsequenzen durchführen?
Hintergrund sind Aussagen wie z.B. https://x.com/Nicole_Hoechst/status/1956511575461769618 von Nicole Höchst.
Wie kann man die Taten der NSDAP verharmlosen sowie Verdrehen und dabei noch im Öffentlichen Dienst arbeiten?

Sehr geehrter Herr H,
die Äußerungen sind eine schlimme unmenschliche Verhöhnung der sehr zahlreichen linken Opfer des Nationalsozialismus und eine abwegige und komplett unwissenschaftliche Geschichtsverzerrung. So schlimm sie auch sind, sind sie in der Partei kein Einzelfall. Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen.
Nach meiner Kenntnis ist für berufs- oder beamtenrechtliche Maßnahmen grundsätzlich der staatliche Dienstherr zuständig. Liegen bei Beamten konkrete Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens - etwa ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht - begründen, ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Während eines Abgeordnetenmandates ruht allerdings die Verbeamtung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar