(...) Sie ist aber keine kulturell oder religiös begründete Regelung, denn eine religiöse Begründung für diese politische Entscheidung ist nicht einmal unter den religiösen Gelehrten des Landes Konsens. Der Besuch im Iran, zumal in einem offiziellen Rahmen, kann nur mit Einhaltung der dortigen Gesetze einhergehen, was keineswegs die Akzeptanz dieser Gesetze bedeutet. (...)