Antwort 24.09.2021 von Cansel Kiziltepe SPD
Frauen sind beim passiven Wahlrecht immer noch strukturell benachteiligt.
Frauen sind beim passiven Wahlrecht immer noch strukturell benachteiligt.
Nebentätigkeiten sind meines Erachtens so lange unproblematisch, wie es keine Berührungen mit dem Mandat gibt, insbesondere das Mandat dem Unternehmen keine Vorteile verschafft.
Kurze Antwort: Zur übernächsten Bundestagswahl (regulär 2025).
Um dies sicherzustellen, sollten aus unserer Sicht auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freie Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören.