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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Manfred W. •

Wie stehen sie zu Lobbyarbeit von "Volksvertretern?

Sehr geehrter Herr de Vries,
"Augustus Intelligence" und "Wirecard" (Beispiel) wurde durch Vertreter des Volkes gepuscht. Beide Firmen sind heute insolvent., d.h. zurückhaltend formuliert; mangelhaftes Hintergrundwissen ihrer Parteikollegen. Ein Nutzen für "das Volk" ist zudem kaum erkennbar.
Bei der Vollabsicherung durch den Steuerzahler und auf diese Art zusätzlich Kasse zu machen empfinde ich dieses Verhalten mehr als nur "ein Geschmäckle", ist zudem ist in keinem "Normalberuf" möglich.
Die "Befähigung zur eigenverantwortlichen Alterssicherung" unterstellt die Politik selbst dem kleinsten Selbständigen - aber nicht sich selber und auch z.B. keinem Polizeidirektor oder General (usw).
Soll der Bürger nun direkt den IQ in Relation setzen?
Dies auch vor dem Hinteregrund der Weisungsfreiheit (Abgeordnete) und Fraktionsabstimmungen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Nebentätigkeiten von Abgeordneten thematisieren.
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten möglich, vor allem aus dem Grund, dass gerade Unternehmer und Freiberufler Ihre Unternehmen nicht aufgeben sollten, wenn sie ein Mandat erringen. Denn parlamentarische Mandate werden nur auf Zeit verliehen.
Von dem wirtschaftlichen oder juristischen Wissen dieser Personen profitiert die Politik ganz erheblich, anderenfalls dominieren immer stärker Politiker die keine reale Berufserfahrung haben und nie etwas anderes als Politik gemacht haben.
Nebentätigkeiten sind meines Erachtens so lange unproblematisch, wie es keine Berührungen mit dem Mandat gibt, insbesondere das Mandat dem Unternehmen keine Vorteile verschafft.
Die CDU/CSU-Fraktion hat aus den letzten Vorfällen, insbesondere der Maskenaffäre, Konsequenzen gezogen.
Wir führen ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag ein und haben als Fraktion eine Transparenzoffensive beschlossen, die unter anderem bezahlte Interessenvertretung verbietet und Abgeordnetenbestechung zu einem Verbrechenstatbestand hochstuft.
Hinsichtlich der Abgeordnetenabsicherung sehe ich angesichts des Arbeitsaufwands und der Verantwortung eine angemessene Entschädigung.
Abgeordnete sind von Wahlergebnissen abhängig, Viele verlieren ihre Mandate nach ein oder zwei Legislaturperioden wieder und nicht alle haben ein Rückkehrrecht in Positionen des öffentlichen Dienstes oder sind selbst Unternehmer. Wir müssen aber die besten Köpfe für parlamentarische Arbeit gewinnen, dazu gehört auch eine angemessene Vergütung und eine Absicherung im Alter.

Ein letzter Hinweis zum Thema Wirecard-Skandal. Dies war maßgeblich ein Versagen der Finanzaufsicht Bafin und des Bundesfinanzministeriums von Olaf Scholz. Obwohl es ernsthafte Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gab, ist die Finanzaufsicht diesen nicht nachgegangen. Dieser Vorgang hatte aber nichts mit Abgeordneten und ihrer Tätigkeit zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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