Antwort 22.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
weil der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz hat.
weil der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz hat.
Natürlich hat sich die Datenlage seit dem Jahr 2021 geändert. Dementsprechend setze ich mich heute für eine kritische Aufarbeitung der Corona-Zeit ein.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen.
Sprache entwickelt sich und lässt sich nicht verbieten oder erzwingen. Der Staat hat jedoch die wichtige Aufgabe die Entwicklung zu einer geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Sprache voranzutreiben.
ja.