Antwort 22.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Bundesregierung darf die Menschen nicht belehren; sie darf aber auch nicht den Eindruck erwecken, die Durchsetzung des Rechts stehe zur Disposition.
Die Bundesregierung darf die Menschen nicht belehren; sie darf aber auch nicht den Eindruck erwecken, die Durchsetzung des Rechts stehe zur Disposition.
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Das Recht der Opposition, ihre Kontrollrechte in diesem Gremium wahrzunehmen, ist bereits heute verfassungsrechtlich gesichert.
Als Linke stehen wir für eine enge parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und hätten uns einer Verfassungsänderung in einer Sondersitzung nicht verwehrt, wenn diese sinnvolle Mechanismen zur Kontrolle in der Landesverfassung festgeschrieben hätte.
