Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 22.05.2025 von Dennis Radtke CDU
Eine Koalition oder auch nur eine Tolerierung durch die AfD schließe ich klar und kategorisch aus – ebenso wie meine Partei auf Bundes- und Landesebene.
Antwort 18.09.2024 von Bernd Rützel SPD
Ich halte es für richtig, dass es auch während lange andauernder Erkrankungen einen Urlaubsanspruch gibt.
Antwort ausstehend von Stefan Rouenhoff CDU
Antwort 16.09.2024 von Volkhard Wille BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt zwar keine Studie zum baulichen Zustand der Schulen in NRW, aber uns ist bewusst, dass die Schulgebäude in NRW zu einem großen Teil nicht den Ansprüchen der pädagogischen Arbeit gerecht werden
Antwort ausstehend von Günther Bergmann CDU