Frage von Fabian T. • 17.11.2023

Antwort ausstehend von Markus Herbrand FDP
Gemäß Art. 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
"Die Entscheidung über die weitere Nutzung der o. g. Grundstücke ist keine Aufgabe der Bundespolitik. Hier sind die lokalen Akteure aufgefordert, eine gute Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsrechte zu finden."
Die Entscheidung über die weitere Nutzung der o. g. Grundstücke ist keine Aufgabe der Bundespolitik. Hier sind die lokalen Akteure aufgefordert, eine gute Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsrechte zu finden.
Für Enteignungen gibt es in Deutschland zu Recht hohe rechtliche Hürden.