Finden Sie die Höhe der steuerfreien Kostenpauschale angemessen und nutzen Sie diese ausschließlich für mandatsbezogene Zwecke?
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Ich bin mir sicher, dass wir einen guten Kompromiss finden werden. Bis dahin gilt, dass für Ihren Jahrgang 1965 weiter die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ab dem 65. Lebensjahr.
Angesichts der aktuellen Lageeinschätzungen und der hohen rechtlichen Hürden für den Einsatz der Bundeswehr im Inland sehe ich weder die Notwendigkeit noch die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Einsatz.
Die Kfz-Steuerpflicht sagt wenig darüber aus, wie stark jemand tatsächlich durch hohe Kraftstoffpreise belastet ist. Auch die Verwendung der beim Zoll hinterlegten Bankverbindungen für solche Auszahlungen müsste rechtlich und organisatorisch geregelt werden.
Etwaige Tierschutzverstöße müssen durch die zuständigen Behörden aufgeklärt und geahndet werden.

