Antwort ausstehend von Thomas Stephan AfD
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Das Wahlprüfungsverfahren läuft im zuständigen Bundestagsausschuss noch, auf den Fortgang der Arbeit im Bundestag kann das aber zunächst keinen Einfluss haben.
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Dem Verdacht, dass Stimmen nicht gezählt wurden, muss grundsätzlich nachgegangen werden.